Die 5 wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer

Vom Rohrbruch bis zum Totalverlust

Diese Versicherungen sind für Immobilienbesitzer unverzichtbar.

Die Wohngebäudeversicherung: Der Grundstein für jeden Immobilienbesitzer

Die Wohngebäudeversicherung ist ein unverzichtbarer Schutzschild für Immobilienbesitzer, der sie vor den finanziellen Belastungen durch Sachschäden bewahrt. Im Falle eines Schadensereignisses erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das gesamte Gebäude, inklusive aller fest verankerten Einrichtungen. Üblicherweise deckt die Wohngebäudeversicherung eine Bandbreite von Schadensursachen ab, darunter:

Feuer:

Im Falle eines Feuers leistet die Wohngebäudeversicherung ihre Zahlungen. Zusätzlich werden Aufwendungen aufgrund von Löschwasser und Rußbelastung erstattet Blitzschlag, Explosion oder Implosion: Solche Vorfälle vermögen einen Totalverlust der Immobilie zu verursachen, doch die Wohngebäudeversicherung trägt diese Gefahren.

Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel:

Für den Fall von Sturmschäden, wie beispielsweise am Dach, ist Windstärke 8 maßgeblich. In diesem Fall ermöglicht die Wohngebäudeversicherung entweder den Ersatz des Dachs oder die finanzielle Unterstützung für die Reparatur des vorhandenen Dachs. Bei Schäden durch Hagel leistet die Versicherung unabhängig von der Stärke des Windes.

Wasserschäden durch Leitungswasser:

Im Falle von geplatzten Wasserrohren übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Entschädigungszahlungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die durch wasserführende Leitungen und die damit verbundenen Einrichtungen verursacht werden: hierzu gehören Wasserversorgungs- und -entsorgungssysteme, Heizkörper und -leitungen, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpenanlagen. Sogar Aquarien oder Wasserbetten können inbegriffen sein.

Überspannung:

Auch Schäden infolge von Überspannung nach einem Blitzschlag sind im Versicherungsumfang eingeschlossen.

Wie wird bei einem Totalschaden der Immobilie verfahren?

Wenn beispielsweise das Gebäude komplett abgebrannt ist, wird es gemäß dem Neuwertprinzip wiedererrichtet: Der Versicherungsnehmer erhält die finanziellen Mittel für den Bau eines neuen, vergleichbaren Hauses zu den aktuellen Preisen – einschließlich der Aufwendungen für Architekten, Konstruktion und Planung. Es ist zu beachten, dass die Neuwertentschädigung nur gewährt wird, wenn der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensereignis beginnt. Da ein durch Feuer zerstörtes Haus nicht mehr bewohnbar ist, sollten auch Kosten für alternative Unterbringungsmöglichkeiten mit in die Versicherung einbezogen werden.

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Versicherung gegen Elementarschäden: Zunahme von extremen Wetterereignissen

Die Elementarschadenversicherung oder auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt, bietet Immobilieneigentümern Schutz vor den wirtschaftlichen Auswirkungen von Naturereignissen. Abhängig von den vertraglichen Bedingungen sind sowohl das Gebäude ggf. auch das persönliche Eigentum bei den folgenden Gefahren abgesichert:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Bei einem Ereignis eines solchen Schadens ist es meist üblich, dass der Versicherte einen kleinen Teil der Kosten selbst trägt, da in der Regel eine Selbstbeteiligung vertraglich festgelegt ist.

Die erweiterte Naturgefahrenversicherung wird als optionale Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann ausschließlich in Verbindung mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Versicherungsunternehmen bieten oft bereits die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive der erweiterten Naturkatastrophenversicherung an.

Die folgenden Kosten werden von der Elementarschadenversicherung übernommen:

  • die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • den möglichen Abriss des Gebäudes
  • die Konstruktion und Errichtung einer gleichwertigen Immobilie
  • Die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können separat und auf Wunsch versichert werden.

Besonders in älteren Wohngebäudeversicherungspolicen ist der Schutz vor Elementarschäden oft nicht enthalten. Im extremsten Fall kann diese Versicherungslücke zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen. Immobilienbesitzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung vom Fachmann überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie gegen Naturkatastrophen optimal geschützt sind und potenzielle Schäden nicht das eigene Portemonnaie belasten.

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Haftpflichtversicherung für Immobilienbesitzer: Ein lohnenswerter Zusatzbaustein

Bei selbst genutzten Immobilien

Im Falle von selbstgenutzten Immobilien ohne Mietverhältnisse ist eine private Haftpflichtversicherung für Eigenheimbesitzer eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes. Denn Eigentümer von Immobilien tragen persönlich die Verantwortung für versehentliche Schäden, die anderen zugefügt werden. Potenzielle Schadenersatzansprüche könnten auf den Eigentümer zukommen, wenn:

  • ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht.
  • ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt.
  • sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst und ein geparktes Auto beschädigt.
  • die selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt.

Die private Haftpflichtversicherung tritt als Schutz vor derartigen Schadensersatzansprüchen auf. Sie deckt unter anderem den Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder mit ab.

Bei vermieteten Immobilien

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist notwendig für jene, die ihre Immobilie nicht für den Eigenbedarf nutzen, sondern vermieten. Selbst in diesen Situationen liegt die Verantwortung beim Eigentümer, sicherzustellen, dass keine Dritten Schaden erleiden. Die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – sei es durch einen lockerliegenden Gehwegstein, vereiste Gehwege, umgestürzte Bäume oder herabfallende Eiszapfen. Personen, die ihr Gebäude selbst bewohnen und über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, benötigen diese spezielle Versicherung nicht.

Welche Personen benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

  • Personen, die Mehrfamilienhäuser besitzen bzw. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind.
  • Vermieter von Einfamilienhäusern.
  • Personen, die unbebaute Grundstücke besitzen bzw. Eigentümer von unbebauten Grundstücken sind.
  • Besitzer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. Beachten Sie, dass der Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung nur dann gilt, wenn das Einfamilienhaus bis auf drei Räume vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Andernfalls ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.
  • Eigentümer von Wohnungseinheiten in Gebäuden, die für Eigentümergemeinschaften errichtet wurden. Die Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers deckt nur die Risiken ab, die von der eigenen Wohnung, dem dazugehörigen Kellerraum und gegebenenfalls dem zugeteilten Parkplatz ausgehen.
Die schnelle Hilfe für Ihre Immobilie: Der Haus- und Wohnungsschutzbrief

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief ist eine rasche Lösung für Notsituationen. Zum Beispiel kann ein Schlüsseldienst über den Schutzbriefversicherer kontaktiert werden, um Personen, die sich ausgeschlossen haben, den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Die Versicherung deckt die Kosten für die Türöffnung sowie möglicherweise für ein temporäres Schloss ab.

Der Schutzbrief ist auch bei anderen unvorhergesehenen Ereignissen hilfreich. Bei verstopften Abflussrohren in Badewannen oder Spülbecken organisiert und bezahlt die Versicherung die Rohrreinigung. Das gilt auch für Schäden an Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationen im Haus. Die Schutzbriefversicherung deckt ebenfalls die Kosten für die Beseitigung von Schädlingsbefall ab, sei es durch Silberfische, Motten oder Mäuse. Selbst die Entfernung von Wespennestern oder Bienenstöcken muss von Hausbesitzern mit einem Schutzbrief nicht selbst übernommen werden.

Haus- und Wohnungsschutzbriefe sind in der Regel als optionale Zusatzleistung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verfügbar, ähnlich einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Die Deckungssumme für einzelne Schäden kann je nach Schutzbrief variieren.

Die Hausratversicherung: für Immobilienbesitzer und Mieter unerlässlich

Eine Hausratversicherung schützt alle bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektronik in deinem Zuhause vor Schäden durch Ereignisse wie:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Bei versicherten Schäden übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.

Der Versicherungsschutz kann ggf. durch zusätzliche Vertragselemente, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl o.ä., erweitert werden.

Wie die Hausratversicherung bezahlt:

Im Fall eines Schadens bei einer solchen Police wird Ihnen der Neuwert erstattet. Das entspricht dem Betrag, den vergleichbare Gegenstände im neuwertigen Zustand kosten würden. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Versicherungssumme so festlegen, dass sie den Neuwert Ihres gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann erfolgt eine vollständige Erstattung des Schadens.

Wenn hingegen die gewählte Versicherungssumme zu niedrig ist, wird Ihnen nicht die volle Schadensumme ausgezahlt.

Tipp: Versicherungssumme der Hausrat unbedingt prüfen und individuell der persönlichen Situation anpassen

Stellen Sie sicher, dass die gewählte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. Andernfalls riskieren Sie entweder zu hohe Beiträge zu entrichten oder im Falle eines Schadens nicht den vollen Ersatz zu erhalten.

Die Summe können Sie eigenständig einschätzen oder Sie orientieren sich an einer Empfehlung der Versicherungswirtschaft, indem Sie eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche wählen. Üblicherweise beträgt diese Mindestversicherungssumme 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Zusätzliche Absicherungen für Photovoltaikanlagen, Scheiben und Öltanks nicht außer Acht lassen

Versicherung für Glasschäden

Die Absicherung von Glasschäden ist ein bedeutender Zusatzbestandteil der Wohngebäudeversicherung, der von großer Wichtigkeit ist. Diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Glasfenster aus irgendeinem Grund beschädigt werden. Üblicherweise sind folgende Bereiche abgedeckt:

  • Glasfenster und -platten
  • Spiegel
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Glaskuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Panoramafenster
  • Wintergärten

Schutz der Photovoltaikanlage

Ausbrüche von Bränden, Blitzeinschläge oder heftige Hagelschauer können eine Photovoltaikanlage außer Betrieb setzen. In solchen Fällen sollten Hausbesitzer vorsorgen, um potenzielle finanzielle Verluste zu vermeiden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine Photovoltaikanlage abzusichern:

  • Durch Hinzufügen einer Zusatzoption zur bestehenden Gebäudeversicherung. Ohne diese Erweiterung wären die Energieerzeuger nicht geschützt. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass im Falle eines Schadens, der sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage betrifft, die Schadensregulierung von einer einzigen Stelle erfolgt.
  • Eine eigenständige Versicherungspolice für die Photovoltaikanlage – unabhängig von der Absicherung des Hauses.

In eigenständigen Photovoltaik-Versicherungen sind verschiedene Risiken abgedeckt, darunter:

  • Brand
  • Überspannung durch Blitzschläge
  • Kurzschluss und Überstrom
  • Schäden durch Luftfahrzeuge
  • Leitungswasser
  • typische Naturgefahren wie Stürme, Hagel oder Schneedruck

Öltank

Für Personen, die Öl zur Beheizung verwenden, ist es dringend ratsam, eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung) abzuschließen. Diese Versicherung tritt in folgenden Fällen in Kraft:

  • Wenn Öl aus undichten Tanks austritt und das Grundwasser verunreinigt.
  • Beim Betanken durch Tankfahrzeuge, bei dem Öl ins Erdreich gelangen kann – denn selbst geringe Mengen können erhebliche Kosten für den Austausch des Bodens verursachen.

Generell sollten Heizöltanks vor Aufschwimmen, Überflutung und Beschädigungen durch Treibgut geschützt sein. Empfehlungen für die sichere Lagerung von Heizöl in Tankanlagen bieten auch Versicherungsgesellschaften.

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LYOND Immobilien GmbH
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Tel.: 0231 86419924
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